Steuerschuldumkehr auf der slowakischen Rechnung
Du berechnest keine MwSt., abführen muss sie dein Kunde — und auf der Rechnung muss ein ganz bestimmter Satz stehen. Hier steht, wie er lautet, wann das Verfahren gilt, welche Leistungen es betrifft und woran es meistens scheitert.
Aktualisiert:
Was auf der Rechnung stehen muss
Die Rechnung enthält keine Steuer: weder Satz noch Betrag. Stattdessen verlangt §74 Abs. 1 Buchst. k) des MwSt.-Gesetzes eine einzige Angabe, und zwar genau diese:
prenesenie daňovej povinnosti
Alles andere bleibt: beide IČ DPH, die fortlaufende Nummer, das Lieferdatum, Art und Umfang der Leistung und die Bemessungsgrundlage. „podľa §69 ods. 12“ — auf Wunsch mit dem Buchstaben, der zur Leistung passt — darfst du ergänzen, das Gesetz verlangt es nicht — fehlen darf nur der Satz selbst nicht.
So läuft es ab
- Der Lieferant stellt eine Rechnung ohne Steuer aus
- Der Kunde berechnet die Steuer selbst
- Und zieht sie in derselben Erklärung ab
- Der Beleg geht in die Kontrollmeldung
- Der Lieferant stellt eine Rechnung ohne Steuer aus
- Mit der Angabe „prenesenie daňovej povinnosti“, innerhalb von 15 Tagen nach dem Tag der Leistung (§73 Abs. 1 Buchst. a) des MwSt.-Gesetzes).
- Der Kunde berechnet die Steuer selbst
- Aus der Bemessungsgrundlage der Rechnung, mit dem für die Leistung geltenden Satz. In der Steuererklärung trägt er sie in die Zeilen 09 und 10 ein.
- Und zieht sie in derselben Erklärung ab
- Besteht das Recht auf Vorsteuerabzug (§49 Abs. 2 Buchst. b)), kostet ihn das Verfahren keinen Euro: Anmeldung und Abzug fallen in denselben Zeitraum.
- Der Beleg geht in die Kontrollmeldung
- Der Kunde meldet ihn immer in Teil B.1; der Lieferant in Teil A.2, aber nur bei Leistungen nach Buchst. f) bis j). Genau dort werden beide Seiten abgeglichen.
Wann das Verfahren gilt
- Beide seid ihr MwSt.-Zahler
- Lieferant und Kunde brauchen eine IČ DPH nach §4, §4b, §4c oder §5. Einem Kunden ohne IČ DPH stellst du ganz normal mit Steuer in Rechnung.
- Der Leistungsort liegt in der Slowakei
- Es ist das inländische Verfahren. Für Leistungen ins Ausland gelten andere Regeln — siehe unten.
- Die Leistung steht auf der Liste des §69 Abs. 12
- Die Liste ist abschließend: Was nicht darauf steht, wird mit MwSt. abgerechnet, auch wenn beide Seiten es anders hätten.
Welche Leistungen betroffen sind
Die abschließende Liste des §69 Abs. 12 des MwSt.-Gesetzes in der 2026 geltenden Fassung.
- Bauleistungen — Buchst. j)
- Arbeiten des Abschnitts F der CPA-Klassifikation, einschließlich der Lieferung eines Bauwerks oder Teils davon und der Lieferung von Gegenständen mit Montage, wenn die Montage in Abschnitt F fällt. Ohne Betragsgrenze.
- Metallabfälle und Schrott — Buchst. a)
- Abfall und Schrott aus der Metallherstellung oder -bearbeitung sowie Metallgegenstände, die nicht mehr verwendbar sind.
- Getreide und Ölsaaten — Buchst. f)
- Waren der Kapitel 10 und 12 des Gemeinsamen Zolltarifs, die üblicherweise nicht unverändert für den Endverbrauch bestimmt sind. Ohne Betragsgrenze.
- Eisen und Stahl — Buchst. g)
- Waren des Kapitels 72 sowie der Positionen 7301, 7308 und 7314 des Gemeinsamen Zolltarifs. Ohne Betragsgrenze.
- Mobiltelefone und integrierte Schaltkreise — Buchst. h) und i)
- Die einzigen zwei Positionen mit Schwelle: nur wenn die Bemessungsgrundlage auf der Rechnung 5 000 Euro oder mehr beträgt.
- Immobilien — Buchst. c) und d)
- Eine Immobilie, deren Lieferung der Lieferant nach §38 Abs. 8 der Steuer unterworfen hat, und eine im Zwangsverkauf durch den Schuldner veräußerte Immobilie.
- Emissionszertifikate und Sicherungsgut — Buchst. b) und e)
- Die Übertragung von Treibhausgas-Emissionszertifikaten und die Lieferung von Gegenständen bei Verwertung einer Sicherheit.
Bauleistungen: es entscheidet die Klassifikation, nicht dein Gefühl
Ob eine Bauleistung vorliegt, entscheidet weder der Text der Bestellung noch der Umstand, dass auf einer Baustelle gearbeitet wurde, sondern die Einordnung in Abschnitt F der Güterklassifikation CPA (Codes 41 bis 43). Dieselbe Tätigkeit kann einmal darunterfallen und einmal nicht — und der Unterschied ist die gesamte MwSt. Die slowakische Finanzverwaltung veröffentlicht dazu eine Tabelle eingeordneter Bautätigkeiten; im Zweifel lässt du dir die Einordnung vom Statistikamt schriftlich geben.
Für den Grenzfall hat das Gesetz vorgesorgt, und das ist die beste Nachricht auf dieser Seite: Geht ein Lieferant von Bauleistungen oder von Gegenständen mit Montage davon aus, dass eine Leistung nach Buchst. j) vorliegt, und trägt die Rechnung den Satz „prenesenie daňovej povinnosti“, so schuldet der Kunde die Steuer (§69 Abs. 16). Gedeckt sind NUR diese beiden Fälle — eine Leistung außerhalb von Abschnitt F nicht. Dieser Satz auf dem Beleg ist also keine Formalie — er ist es, der die Steuerschuld bei strittiger Einordnung beim Kunden hält.
Gleicher Satz, anderer Fall: Dienstleistung in die EU
Denselben Satz trägt auch die Rechnung für eine Dienstleistung an einen Unternehmer in einem anderen Mitgliedstaat mit Leistungsort nach §15 Abs. 1 — auch dort schuldet der Kunde die Steuer. Es ist aber nicht §69 Abs. 12, und die Regeln unterscheiden sich: Die Rechnung stellst du bis 15 Tage nach Ende des Kalendermonats aus, in dem die Leistung erbracht wurde (§73 Abs. 1 Buchst. d)), und die Leistung gehört in die Zusammenfassende Meldung, nicht in die Kontrollmeldung.
Woran es scheitert
Wer Steuer auf einer Rechnung ausweist, schuldet sie (§69 Abs. 5) — auch dann, wenn sie dort nie hätte stehen dürfen. Der Kunde darf sie nicht abziehen, eine falsche Rechnung kostet also jemanden die volle MwSt., bis du sie korrigierst.
- MwSt. versehentlich ausgewiesen
- Heilen lässt sich das nur mit einer Korrekturrechnung, nicht mit einer Absprache. Bis dahin schuldest du die Steuer und der Kunde darf sie nicht abziehen.
- Der Kunde ist kein MwSt.-Zahler
- Ohne seine IČ DPH gilt das Verfahren nicht und es wird mit Steuer abgerechnet. Prüfe seinen Status zum Leistungstag im Register der Finanzverwaltung, nicht nach dem Stand vom Vorjahr.
- Der Satz fehlt auf der Rechnung
- Ohne ihn erfüllt der Beleg §74 Abs. 1 Buchst. k) nicht — und er ist die einzige Stelle, an der der Kunde erfährt, dass er die Steuer selbst berechnen muss.
- Falsche Frist
- Bei der inländischen Steuerschuldumkehr hast du 15 Tage ab dem Tag der Leistung. Die Frist „15 Tage nach Monatsende“ gehört zu EU-Leistungen und gilt hier nicht.
- Umkehr bei einer Leistung, die nicht dazugehört
- Normale Handwerks-, Beratungs- oder IT-Leistungen stehen nicht in §69 Abs. 12. Eine Rechnung ohne Steuer mit diesem Satz ist dann schlicht falsch — und die fehlende Steuer schuldet der Lieferant.
Häufige Fragen
Muss der Kunde zustimmen?
Nein. Sind die Voraussetzungen des §69 Abs. 12 erfüllt, ist das Verfahren für beide Seiten zwingend — es ist keine Wahl und lässt sich nicht abbedingen.
Gilt das auch für Subunternehmer?
Ja. Zwischen zwei MwSt.-Zahlern gilt die Umkehr für Bauleistungen auf jeder Stufe der Kette, den Subunternehmer eingeschlossen.
Darf ich die Vorsteuer aus meinen Einkäufen abziehen?
Ja. Die Steuerschuldumkehr ist keine Steuerbefreiung, dein Recht auf Vorsteuerabzug bleibt unberührt.
Was, wenn der Kunde eine Gemeinde oder eine Einrichtung mit nichtwirtschaftlicher Tätigkeit ist?
Ein MwSt.-Zahler, der auch nicht steuerbare Tätigkeiten ausübt, gilt bei Leistungen nach Buchst. a), c) bis e) und j) als Empfänger in seiner Eigenschaft als Zahler (§69 Abs. 15). Das Verfahren greift also auch dann, wenn die Leistung für diese Tätigkeit verwendet wird.
Rechnung mit Steuerschuldumkehr in wenigen Klicks
In Faktura365 stellst du bei der Position den Preistyp PDP ein — der Beleg wird ohne Steuer gedruckt und trägt die Pflichtangabe „Prenesenie daňovej povinnosti“. Nummernkreis und übrige Pflichtangaben bleiben unsere Sache.
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Allgemeine Informationen, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Lass die Einordnung deiner konkreten Leistung von deiner Buchhaltung bestätigen.