Rechnung ohne MwSt.: was darauf gehört
Die meisten Selbstständigen mit einer Živnosť starten als Nicht-MwSt.-Zahler, und ihre Rechnung ist tatsächlich einfacher: keine Bemessungsgrundlage, kein Steuersatz, kein MwSt.-Betrag. Was trotzdem darauf muss, was anstelle der Steuerzeile steht und wann damit Schluss ist — hier entlang.
Aktualisiert:
Was auf die Rechnung gehört
Ein Nicht-Zahler stellt seine Rechnung nicht nach §74 des slowakischen MwSt.-Gesetzes (zákon o DPH) aus. Sie ist ein gewöhnlicher Buchhaltungsbeleg und benennt beide Seiten nach dem Obchodný zákonník, dem slowakischen Handelsgesetzbuch.
- Du als Rechnungssteller
- Firmenname, Sitz oder Geschäftsort und IČO.
- Dein Register
- In welchem Register du eingetragen bist — Gewerberegister bei einer Živnosť, Handelsregister bei einer s.r.o. — samt Eintragsnummer.
- Der Kunde
- Name, Anschrift und IČO. Ist er MwSt.-Zahler, gehört auch seine IČ DPH dazu.
- Fortlaufende Nummer
- Aus einer durchgehenden Nummernreihe, die sich nicht wiederholt.
- Datumsangaben
- Das Rechnungsdatum und das Leistungsdatum, wenn es davon abweicht.
- Was du geliefert hast
- Bezeichnung und Menge der Ware oder Umfang der Leistung.
- Der Preis
- Ein einziger Betrag. Ohne Bemessungsgrundlage, ohne Steuersatz, ohne MwSt. — du berechnest keine.
- Wie bezahlt wird
- IBAN, variabilný symbol und Fälligkeitsdatum. Gesetzlich nicht verlangt, aber eine Rechnung ohne diese Angaben wird spät bezahlt.
Was anstelle der MwSt.-Zeile steht
Vorgeschrieben ist nichts, aber wenn du es nicht hinschreibst, ruft die Buchhaltung deines Kunden an und sucht die Steuer, die sie nicht abziehen kann. Eine Zeile erledigt das.
Nie som platiteľom DPH. — genau so, auf Slowakisch, auch auf einer Rechnung, die sonst in einer anderen Sprache ausgestellt ist.

Wann du kein Nicht-Zahler mehr bist
Der Umsatz wird pro KALENDERJAHR gezählt — nicht über die letzten zwölf Monate, wie es früher war.
- Umsatz über 50 000 €
- Du wirst zum 1. Januar des Folgejahres MwSt.-Zahler, und für den Registrierungsantrag hast du ab dem Überschreiten fünf Arbeitstage Zeit.
- Umsatz über 62 500 €
- Du wirst am Tag der Leistung MwSt.-Zahler, mit der du die Grenze überschritten hast — nicht erst im nächsten Jahr. Ab dieser Leistung stellst du mit MwSt. in Rechnung.
Die Zahl musst du selbst im Blick behalten
Niemand warnt dich. Das Finanzamt verfolgt deinen Umsatz nicht für dich, und wer die Grenze unbemerkt überschreitet, hat Rechnungen ohne MwSt. ausgestellt, die welche hätten enthalten müssen. Halte die laufende Summe sichtbar — auch deshalb rechnet diese App sie dir zusammen.
Häufige Fragen
Brauche ich als Nicht-Zahler eine IČ DPH?
Nein. Du hast eine IČO und eine DIČ, sobald du für die Einkommensteuer registriert bist. Eine IČ DPH wird erst bei der MwSt.-Registrierung vergeben — lass das Feld auf der Rechnung ganz weg.
Darf ich als Nicht-Zahler ins Ausland fakturieren?
Ja, aber für eine Dienstleistung an ein Unternehmen in einem anderen EU-Land brauchst du in der Regel vorher eine Registrierung nach §7a. Diese Registrierung macht dich auf deinen inländischen Rechnungen nicht zum MwSt.-Zahler — das ist ein anderer Status.
Ich kaufe Werbung bei Google oder Meta. Betrifft mich das?
Ja, und genau diese Hälfte wird übersehen. Auch der BEZUG einer Dienstleistung von einem Unternehmen aus einem anderen EU-Land löst die Registrierung nach §7a aus — Werbung, Hosting und Software-Abos zählen dazu. Zum MwSt.-Zahler wirst du dadurch nicht, aber die Steuer auf diesen Einkauf schuldest du, und abziehen kannst du sie nicht.
Stört es meinen Kunden, dass keine MwSt. ausgewiesen ist?
Ein MwSt.-Zahler kann aus deiner Rechnung nichts abziehen, dein Preis ist für ihn also eine reine Kostenposition. Beim Verhandeln solltest du das wissen, ein Mangel der Rechnung ist es nicht.
Muss ich mich registrieren, sobald ich 50 000 € überschreite?
Den Antrag stellst du innerhalb von fünf Arbeitstagen nach dem Überschreiten, MwSt.-Zahler wirst du aber erst zum 1. Januar des Folgejahres. Über 62 500 € passiert es sofort, am Tag dieser Leistung.
Rechnung ohne MwSt. schreiben
Faktura365 weiß, dass du kein MwSt.-Zahler bist, lässt die Steuerspalten weg und setzt den Hinweis für dich ein.
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Diese Informationen sind allgemeiner Natur und ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung. Grenzwerte und Pflichten ändern sich — prüfe deine Situation mit einer Steuerberatung.